Erbrecht
Wir vertreten Sie nicht nur bei den Gerichten und Finanzämtern. Wir beraten Sie auch außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung.
Die Nachfolgeplanung beginnt mit der Planung lebzeitiger Vermögensübertragungen bereits unter Berücksichtigung künftiger erbrechtlicher und steuerrechtlicher Folgen nach dem Tod. Wir machen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend, die mit dem Tode entstehen oder wehren sie ab.
Wir arbeiten bei der besonders unter Verwandten schwierigen Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit dem notwendigen "Fingerspitzengefühl" und der gebotenen Professionalität.
Wir setzen als Testamentsvollstrecker den letzten Willen unserer Mandanten nach ihrem Tod optimal um.