Erbrecht

 
 
 

Das Erbrecht gehört zu einem unserer Schwerpunkte im Haus. Dieses Rechtsgebiet beschäftigt sich unter anderem mit der Ãœbertragung von Vermögenswerten und Verpflichtungen von einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Ziel des Erbrechts ist es, den Ãœbergang von Vermögenswerten und Rechten in einer gerechten und gesetzlich festgelegten Weise zu regeln. Die spezifischen Regelungen und Gesetze des Erbrechts können je nach Land unterschiedlich sein, da sie durch nationale Gesetzgebungen bestimmt werden. Das Erbrecht umfasst unter anderem folgende Themen:

  1. Testament und Erbvertrag: Eine Person kann ihre Erbangelegenheiten durch die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags regeln. Diese Dokumente legen fest, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.
  2. Gesetzliche Erbfolge: Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass das Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen an die nächsten Angehörigen verteilt wird.
  3. Erben und Pflichtteilsanspruch: Die Erben sind die Personen, die das Vermögen erben. In einigen Ländern haben bestimmte Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil des Vermögens, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
  4. Nachlassverwaltung: Die Verwaltung des Nachlasses beinhaltet die Abwicklung von Schulden, die Verteilung von Vermögenswerten und die Erfüllung der Anweisungen im Testament.
  5. Testamentsvollstreckung: Ein Testamentsvollstrecker kann vom Erblasser ernannt werden, um sicherzustellen, dass die Anweisungen im Testament ordnungsgemäß umgesetzt werden.
  6. Erbschaftssteuer: Je nach Land kann es eine Erbschaftssteuer geben, die auf den ererbten Vermögenswerten basiert. Die Höhe der Steuer und Freibeträge können variieren.
  7. Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall müssen die Erben gemeinsam über die Verwaltung des Nachlasses entscheiden.
  8. Vermächtnisse: Ein Vermächtnis ist eine spezifische Zuweisung von Vermögenswerten oder Rechten an eine bestimmte Person im Testament.

Erbrechtliche Angelegenheiten können komplex sein, insbesondere wenn es um die Verteilung von komplexen Vermögenswerten oder um Streitigkeiten zwischen Erben geht. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat von einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht einzuholen.

Hierbei ist Ihnen bei uns im Haus Frau Dr. Mareike Zuber, Fachanwältin für Erbrecht, sehr gerne behilflich.