Arzthaftungsrecht

 
 
 

Das Arzthaftungsrecht umfasst auf Patientenseite insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz nach einem ärztlichen Kunstfehler, es regelt unter anderem die Verantwortung eines Arztes oder eines Krankenhauses gegenüber einem Patienten. Dieses Teilgebiet des Medizinrechts beschäftigt sich inhaltlich insbesondere mit den folgenden Grundsätzen:

  1. Aufklärungspflicht: Ärzte haben die Pflicht, ihre Patienten umfassend über geplante medizinische Eingriffe oder Behandlungen aufzuklären. Dies umfasst potenzielle Risiken, Alternativen und den Verlauf der Behandlung. Die mangelhafte Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen.
  2. Behandlungsfehler: Wenn ein Arzt bei der Durchführung einer medizinischen Behandlung einen Fehler macht, der zu Schäden beim Patienten führt, kann dies als Behandlungsfehler gelten. Dies kann zum Beispiel Fehler bei Operationen, Diagnosen oder Medikamentenverschreibungen umfassen.
  3. Beweislast: Im Arzthaftungsrecht liegt die Beweislast in der Regel beim Patienten. Der Patient muss nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler zu seinen Schäden geführt hat.
  4. Schadenersatzansprüche: Wenn ein Arzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich gemacht wird, kann der Patient Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben. Dies kann die Deckung von medizinischen Kosten, Verdienstausfall, Pflegebedürfnissen und anderen Schäden umfassen.
  5. Fristen für die Geltendmachung: In vielen Rechtssystemen gibt es bestimmte Fristen, innerhalb derer Patienten ihre Ansprüche aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern geltend machen müssen. Diese Fristen werden als Verjährungsfristen bezeichnet.
  6. Sachverständige Begutachtung: Oft ist es notwendig, dass ein medizinisches Gutachten erstellt wird, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Schäden daraus resultieren.

Das Arzthaftungsrecht kann komplex sein und erfordert häufig die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit medizinischem Fachwissen. Im Streitfall suchen Patienten oft Rat bei Anwälten mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht oder Arzthaftungsrecht, um ihre rechtlichen Interessen zu schützen. Ärzte wiederum können sich auf Anwälte für Medizinrecht verlassen, um ihre Rechte zu verteidigen und ihnen bei der Einhaltung der rechtlichen Standards zu helfen. 

Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.