Allgemeines Zivilrecht

 
 
 

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine große Bandbreite an Rechtsgebieten. 

Insbesondere arbeitet unsere Kanzlei im Bereich des Vertragsrechts, also Kauf/Werk- und Dienstleistungsverträge. Wir befassen uns mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen sowie mit der Abwehr unberechtigter Forderungen. Des Weiteren bearbeiten wir Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche etc. Auch die Überprüfung von Verträgen und das AGB-Recht fallen unter das allgemeine Zivilrecht wie auch das Reisevertragsrecht. 

Aber auch die Geltendmachung nicht vertraglicher Ansprüche - beispielsweise wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und aus unerlaubter Handlung - fällt unter unseren Tätigkeitsschwerpunkt Zivilrecht.