Das Strafrecht zählt zu einem unserer Schwerpunkte im Haus. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, welches sich mit strafbaren Handlungen befasst und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen regelt. Es legt fest, welche Handlungen als strafbar gelten, definiert die Straftatbestände und legt die möglichen Strafen fest. 

Einige grundlegende Konzepte des Strafrechts umfassen:

  1. Straftatbestände: Das Strafrecht definiert, welche Handlungen als strafbar gelten. Dies können Verbrechen wie Mord, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und viele andere sein.
  2. Schuldprinzip: Im Strafrecht wird davon ausgegangen, dass eine Person nur dann bestraft werden kann, wenn ihre Schuld an der begangenen Straftat nachgewiesen werden kann. Dies erfolgt in der Regel durch ein strafrechtliches Verfahren vor Gericht.
  3. Strafmaß: Das Strafrecht legt die möglichen Strafen für verschiedene Straftaten fest. Diese können Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Bewährungsstrafen oder andere Sanktionen umfassen.
  4. Ermittlungsverfahren: Bei Verdacht auf eine Straftat leitet die Strafverfolgungsbehörde Ermittlungen ein, um Beweise zu sammeln und den mutmaßlichen Täter zu identifizieren. Dieser Prozess erfolgt oft in enger Zusammenarbeit mit Staatsanwälten.
  5. Strafprozess: Wenn genügend Beweise vorliegen, wird der Fall vor Gericht gebracht. Der Angeklagte hat das Recht auf eine Verteidigung, und das Gericht entscheidet über Schuld oder Unschuld.
  6. Rehabilitation und Resozialisierung: Neben der Bestrafung ist im Strafrecht auch die Rehabilitation und Resozialisierung des Täters ein wichtiges Ziel. Das bedeutet, dass die Strafrechtssysteme oft darauf abzielen, den Täter auf eine positive Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten.

Strafverteidiger und Staatsanwälte sind die Hauptakteure im Strafprozess, wobei Verteidiger die Interessen der Angeklagten vertreten vertreten.

Gerne unterstützen wir Sie in diesem Bereich.