Allgemeines Zivilrecht

 
 
 

Das allgemeine Zivilrecht ist ein breiter Rechtsbereich, der sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen befasst. Es regelt die zivilen Angelegenheiten, die nicht in den spezialisierten Rechtsgebieten wie Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht oder Familienrecht fallen. Das allgemeine Zivilrecht bietet die grundlegenden rechtlichen Prinzipien und Regelungen, die in vielen unterschiedlichen zivilrechtlichen Situationen Anwendung finden.

  • Vertragliche Beziehungen: Das allgemeine Zivilrecht enthält Grundlagen des Vertragsrechts, das die Regelungen für die Vereinbarungen zwischen Parteien umfasst. Dies betrifft beispielsweise den Abschluss von Verträgen, Vertragsverletzungen und die Durchsetzung von vertraglichen Pflichten. Gerade auch die Prüfung von (u.a. AGB-) Klauseln fällt hierunter. 

  • Deliktsrecht: Deliktsrechtliche Bestimmungen im allgemeinen Zivilrecht regeln die Haftung für schuldhaft zugefügte Schäden. Hierzu gehören beispielsweise Schadenersatzansprüche bei unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise das Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung. 

  • Eigentumsrecht und Besitzrecht: Regelungen, die die Beziehungen zu Eigentum und Besitz von Sachen regeln, sind ebenfalls Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts.

  • Forderungsrecht: Das allgemeine Zivilrecht umfasst Regelungen für die Durchsetzung von Forderungen, wenn eine Partei gegenüber einer anderen eine Leistung beansprucht. 

  • Schuldrecht: Das Schuldrecht regelt die Verpflichtungen, die aus Verträgen und anderen rechtlichen Verbindlichkeiten resultieren. Dies betrifft beispielsweise die Erfüllung von Verbindlichkeiten, Verzug und Rücktritt.


  • Das allgemeine Zivilrecht gehört zum Grundrüstzeug eines jeden guten Juristen. Gleichwohl sind Erfahrung und Kompetenz entscheidende Faktoren bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte. 


  • Gerne stehen wir Ihnen hier mit unserem kompetenten Team zur Verfügung.